Schulergänzende Betreuung

Angebot
Die Schulergänzende Betreuung steht allen Kindern der Schule Rorschacherberg ab Beginn der Schulpflicht bis und mit der 6.  Primarklasse zur Verfügung. Während den Schulwochen stehen an 5 Tagen pro Woche folgende Betreuungsmodule zur Verfügung:

  • 07.00 bis 08.00 Uhr: Morgenbetreuung
  • 11.40 bis 13.45 Uhr: Mittagsbetreuung
  • 13.45 bis 15.25 Uhr: Nachmittagsbetreuung 1
  • 15.25 bis 16.15 Uhr: Nachmittagsbetreuung 2
  • 16.15 bis 18.00 Uhr: Freizeitbetreuung


Anmeldung

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind auf Beginn des ersten und auf Beginn des zweiten Semesters für die Schulergänzende Betreuung anzumelden:

  • Anmeldefrist 1. Semester: 31. Mai
  • Anmeldefrist 2. Semester: 30. November


Betriebsferien
Während den mittleren drei Sommerferienwochen, vom 24. Dezember bis 31. Dezember, an den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Allerheiligen) sowie der Auffahrtsbrücke (inkl. Mittwoch und Freitag) bleibt die schulergänzende Betreuung geschlossen.


Ferienbetreuung

Die schulergänzende Betreuung wird ebenfalls während den Schulferien angeboten. Anmeldungen für die Ferienbetreuung erfolgen separat und sind bis spätestens einen Monat vor den entsprechenden Ferien an die Schulverwaltung zu richten.


Kontakt

Folgende Personen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Merlin Michaelis, Gesamtleiter Schulergänzende Betreuung
E-Mail: merlin.michaelis@schule-rorschacherberg.ch
Telefon: +41 58 100 82 24

Carmen Cordin, Standortleiterin Klosterguet
E-Mail: carmen.cordin@schule-rorschacherberg.ch
Telefon: +41 58 100 82 96

Brigitta Steiner, Standortleiterin Wildenstein
E-Mail: brigitta.steiner@schule-rorschacherberg.ch
Telefon: +41 58 100 82 27

Schulverwaltung (Anmeldung, Ummeldung, Rechnungsstellung, Kündigung)
E-Mail: schulverwaltung@rorschacherberg.ch
Telefon: +41 71 858 78 90


Kosten

Die Nutzung der schulergänzenden Betreuung soll grundsätzlich allen Erziehungsberechtigten möglich sein. Die Berechnung des Tarifs richtet sich nach dem letzten definitiven Steuereinkommen gemäss individueller Prämienverbilligung (IPV) beider respektive der/des alleinigen Erziehungsberechtigen.

Kündigung
Ein Betreuungsvertrag kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Semesters schriftlich gekündigt werden:

  • Kündigungsfrist per Ende Schuljahr: 30. April
  • Kündigungsfrist per Ende 1. Semester: 31. Oktober